· Fachbeitrag · Immobilien
Das Wohnrecht: Gestaltungsmöglichkeiten und steuerliche Folgen – Teil 1
von Theodor Schneider, Leitender Regierungsdirektor a. D., Schonach
Das Wohnrecht ist eine gern genutzte Gestaltung, um in der eigenen Immobilie wohnen zu bleiben, wenn das Eigentum – z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – bereits übertragen werden oder einer anderen Person eine gesicherte Rechtsposition zum Wohnen verschafft werden soll. Auch die individuelle Altersversorgung oder die Kapitalbeschaffung können Motivation für die Vereinbarung eines Wohnrechts sein.
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1. Zivilrechtliche Regelungen
1.1 Das dingliche Wohnungsrecht nach § 1093 BGB
Das ausschließliche Wohnungsrecht (meist kurz Wohnrecht genannt) nach § 1093 BGB ist eine besondere Ausgestaltung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach § 1090 BGB. Während eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit an einem Grundstück nicht zum Ausschluss des Eigentümers führt, ist das Bewohnen von Räumen durch das Bedürfnis des Berechtigten an einer alleinigen Benutzung geprägt. Deshalb gewährt § 1093 Abs. 1 BGB die Nutzung der Wohnung ausdrücklich unter Ausschluss des Eigentümers.
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