· Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Übertragung von Anteilen an einem Familienpool auf die nächste Generation
von RAin Ann-Kristin Gruner, LL. M., und StB Dipl.-Finw. Matthias Borgmeier, LL. M., Dozent an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management, beide Gründungsgesellschafter Kanzlei GruBo Recht.Steuern.Nachfolge, Essen
Teil 1 und Teil 2 dieser Beitragsserie haben sich mit der Wahl der geeigneten Rechtsform und der steueroptimalen Übertragung von Vermögensgegenständen auf einen Familienpool beschäftigt. Daran anknüpfend schließt sich nun mit der Übertragung der Gesellschaftsanteile an diesem Familienpool auf die nachfolgende Generation der eigentliche Schritt der vorweggenommenen Vermögensnachfolge an.
1. Attraktives Gestaltungsmodell mit Chancen und Risiken
Statt einzelne Immobilien, Wertpapierdepots oder Unternehmensbeteiligungen zu übertragen, wird bei einem Familienpool das gebündelte Vermögen in Form von Gesellschaftsanteilen an dem Pool übertragen. Die Anteile können sukzessive auf Kinder oder Enkel übertragen werden. Gesellschaftsvertraglich lassen sich dabei Vermögensbeteiligung, Ertragsbeteiligung und Einflussnahmemöglichkeiten in erheblichem Umfang voneinander trennen.
PRAXISTIPP — In der Praxis hat sich daher nachfolgendes Grundmodell bewährt: Das Vermögen wird zunächst gebündelt; anschließend werden schrittweise Gesellschaftsanteile – unter Ausnutzung der persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG – auf die nächste Generation übertragen. Zudem wird sichergestellt, dass die Seniorengeneration über Nießbrauch, Stimmrechte und Rückforderungsrechte möglichst weitgehende Kontrolle behält. |
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