Die Honorarabrechnung in Sachen Grundsteuer wurde in einem extra dafür geschaffenen § 24 Abs. 1 Nr. 11a der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) neu geregelt. Dieser besagt, dass nach dem Grundsteuerwert abzurechnen ist, aber sofern kein solcher vorliegt, ein fiktiver Grundsteuerwert für die Berechnung der Gebühr zugrunde gelegt wird.
Die spätere Erblasserin E setzte ihre Tochter T und ihre Enkelin in einem notariellen Testament zu ihren Erben ein. Offenbar war ihr die außereheliche Beziehung der T ein Dorn im Auge. T war zwar noch „auf dem ...
Der Erblasser verstarb an 10.9.20. Er hinterließ zwei Kinder, zu denen jedoch seit über 20 Jahren kein Kontakt mehr bestand. Die Stadtverwaltung wandte sich mit Schreiben vom 12.10.20 an die Kinder als Angehörige ...
Gemäß § 10 Abs. 6 S. 11 ErbStG ist der Abzug eines Nutzungsrechts bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer ausgeschlossen, wenn sich die Grundstücksbelastung bereits bei der Ermittlung des gemeinen Werts einer wirtschaftlichen Einheit des Grundbesitzes ausgewirkt hat. Werden also Nutzungs- oder Duldungsrechte – z. B. ein Nießbrauchs- oder ein Wohnrecht – in einem Verkehrswertgutachten gemäß § 198 Abs. 2 BewG zum Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes des Grundstücks einbezogen und bei der ...
Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und nach dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu.
Das OLG Frankfurt am Main hatte sich in seinem Urteil vom 5.4.22 mit der Frage zu beschäftigen, was Vermächtnisumfang ist, wenn ein Wertpapierdepot vermacht wird, zwischen Testamentserrichtung und Todesfall jedoch der ...
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Der Begriff der Wegzugsbesteuerung ist eng mit § 6 AStG verbunden, der zuletzt durch das „ATAD-Umsetzungsgesetz“ (ATAD UmsG, BGBl I 21, 2035) im Jahr 2021 angepasst wurde. Die Regelung soll eine Besteuerung für den Fall sicherstellen, dass Deutschland aufgrund des Wegzugs eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft das Besteuerungsrecht an den Anteilen i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG verliert, weil das Besteuerungsrecht i. d. R. dem Wohnsitzstaat zusteht (in der Regel orientieren sich die ...