25.06.2025 · Nachricht · Testamentserrichtung
Handschriftliches Testament im Original nicht auffindbar – und jetzt?
| Bereits kurz nach dem Tod ihres Ehemanns beantragte dessen Ehefrau F einen Erbschein, wonach der Erblasser von ihr und seinen beiden Kindern aufgrund gesetzlicher Erbfolge beerbt wurde. Erheblich später reichte die F eine Kopie eines gemeinschaftlichen handschriftlichen Testaments beim Nachlassgericht ein. Darin setzten sich die Eheleute gegenseitig zu Erben ein. Das entsprechende Original war allerdings nicht auffindbar. Ob die Kopie das nicht vorhandene Original ersetzen kann, hatte das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 3.4.25 (3 W 53/24) zu entscheiden. |
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