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  • 25.06.2025 · Nachricht · Testamentserrichtung

    Handschriftliches Ehegattentestament: Wolkenähnliche Zeichnung geht nicht als Unterschrift durch

    | Mit einem etwas kuriosen Fall hatte sich das OLG München in seinem Beschluss vom 5.5.25 (33 Wx 289-24 e, Abruf-Nr. 248670 ) zu befassen. Nach dem Tod ihres Ehemanns M beantragt dessen Ehefrau F einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein. Sie legte ein Schriftstück vor, bei dem es sich um ein gemeinschaftliches Testament handeln sollte, aus dem sich ihre Alleinerbenstellung ergäbe. Das Schriftstück wurde von F eigenhändig geschrieben und unterschrieben. M brachte am Ende des mehrseitigen Textes anstelle der üblichen Unterschrift ein ungewöhnliches Zeichen an in Form einer „wolkenähnlich geformten Linie“. Doch kann das als formwirksame Unterschrift durchgehen? |