07.06.2014 · Nachricht · Facebook
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
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06.06.2014 · Nachricht · Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vom gesondert festgestellten ...
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28.05.2014 · Fachbeitrag ·
Testament
Das privatschriftliche Testament ist die günstigste, aber auch formell risikoreichste Möglichkeit, wirksam seinen letzten Willen zu formulieren.
28.05.2014 · Fachbeitrag ·
Behindertentestament
1. Vermögen, das ein Betroffener, der Begünstigter eines sog. Behindertentestaments ist, im Zuge einer Erbteilsübertragung unter Aufhebung der objektiven Zweckbindung des zugewendeten Vermögens erlangt, unterfällt nicht dem Schonvermögen. 2. Daran ändert auch der Umstand, dass die Erbteilsübertragung zuvor vom AG genehmigt wurde, nichts. (LG Kassel 17.10.13, 3 T 342/13, ZErb 14, 32, = ZEV 14, 104, Abruf-Nr. 140362 )
28.05.2014 · Fachbeitrag ·
Verjährung
Im Rahmen des § 211 S. 1 BGB ist im Fall mehrerer Erben nicht auf die Annahme der Erbschaft durch den letzten Erben, sondern auf die Annahme der Erbschaft durch den Miterben abzustellen, der im Einzelfall in Anspruch ...
28.05.2014 · Fachbeitrag ·
Erbengemeinschaft
Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft verwalten den Nachlass gemeinschaftlich. Sie müssen Beschlüsse fassen und umsetzen. Dazu im Einzelnen:
28.05.2014 · Fachbeitrag ·
Kostenrecht
1. Ist in einem Kostenfestsetzungsverfahren ein Miterbe Gegner der verstorbenen Partei gewesen, sind nur die übrigen Miterben befugt, auf Antragstellerseite das Kostenfestsetzungsverfahren fortzuführen. Der Miterbe, der Gegner der verstorbenen Partei gewesen ist, behält seine prozessuale Stellung bei. 2. Dem aus § 2039 S. 1 BGB folgenden Recht des Miterben, einen zum Nachlass gehörenden Kostenfestsetzungsanspruch im eigenen Namen für die Erbengemeinschaft geltend zu machen, steht ein Widerspruch eines ...