Schaltet der Nachlasspfleger zulässigerweise einen Erbenermittler ein, kann dies die Schwierigkeit der abrechnungsfähigen Pflegschaftsgeschäfte, für die es allein darauf ankommt, welchen Stundensatz die Geschäfte im verbliebenen Wirkungskreis der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses rechtfertigen, insgesamt auf das Maß des Durchschnittlichen reduzieren (OLG Düsseldorf 5.3.14, I-3 Wx 245/13, BeckRS 2014, 06110, Abruf-Nr. 141278 ).
Ist die Erblasserin an einem unbekannten Ort verstorben, ist es vertretbar, ihren letzten bekannten Wohnsitz als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts heranzuziehen. Befand sich dieser ...
Die letztwillige Verfügung: „Hiermit setze ich meine Tochter als meine Erbin ein, mit der Bedingung, dass sie meinem Sohn aus erster Ehe 3.000 DM ausbezahlt. Sie darf das Erbe nicht verkaufen und muss es bei ihrem ...
Ist der Verjährungsbeginn kenntnisabhängig, kommt es für Beginn und Lauf der Verjährung im Fall des Gläubigerwechsels – gleich aus welchem Rechtsgrund – zunächst auf den Kenntnisstand des ursprünglichen Gläubigers an. Hatte dieser die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis, geht der Anspruch so, d.h. mit in Gang gesetzter Verjährung auf den Rechtsnachfolger über, selbst wenn dieser die Kenntnis nicht mit oder erst nach dem Übergang des Anspruchs auf ihn erhält (BGH 30.4.14, IV ZR 30/13).
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Das FG Düsseldorf hat aktuell Folgendes entschieden: Die Erbschaftsteuerermäßigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke ist auch zu gewähren, wenn es sich um unfertig bebaute Grundstücke, also um ...
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Der BFH hat die Frage entschieden, ob Aufwendungen des Erben für Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser auch dann als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG erwerbsmindernd abziehbar sind, wenn zwischen dem Erblasser und dem Erben kein dienstvertragliches Schuldverhältnis bestanden hat (BFH 26.2.14, II B 125/13).