Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 27. September 2012 II R 9/11 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der im Jahr 2009 geltenden Fassung (ErbStG) i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -) verfassungswidrig ist (27.09.12, II R 9/11).
Für die Erbschaftsbesteuerung ist grundsätzlich von dem Erbschein auszugehen, für den nach § 2365 BGB die Vermutung der Richtigkeit gilt. Werden allerdings gewichtige Gründe erkennbar, die gegen die Richtigkeit des ...
Das LG Bonn hat entschieden, dass der Nacherbe den Vorerben von der Erbschaftsteuerverbindlichkeit freistellen muss, wenn die Steuer erst nach dem Eintritt der Nacherbfolge festgesetzt wird (LG Bonn 24.1.
Streitig ist die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Pflegefreibetrag gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG zu berücksichtigen ist. Die Höhe der zu berücksichtigenden Pflegeleistungen kann entsprechend den Sätzen der Pflegeversicherung (§ 36 SGB XI) berechnet werden (Niedersächsisches Finanzgericht, 20.4.12, 3 K 229/11; Revision eingelegt, BFH II R 22/12, anhängig).
Der Bundesfinanzhof entschied am 4.7.12 (II R 38/10) zur Besteuerung eines auf ausländischem Recht beruhenden Erwerbs von Todes wegen nach inländischem Steuerrecht und zur persönlichen Steuerpflicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr als ...
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Der Erwerb von Todes wegen unterliegt der Erbschaftsteuer. Bei Erwerb eines mit dem Tod bedingten Nießbrauchs an einem Personengesellschaftsanteil bestehen Ausnahmen. Es ist möglich, Steuern zu sparen.