Bei einer geringen Vergütung an einen Komplementär liegt keine freigiebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) an die anderen Gesellschafter vor (FG Niedersachsen 16.10.12, 3 K 251/12 , EFG 13, 63, Abruf-Nr. 123798 ).
Die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pachtvertrags durch den Erwerber stellt eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung ...
Das Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom 24.12.08 hatte in seinem Art. 3 ein Wahlrecht vorgesehen, wonach eine rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 auf Erwerbe von Todes wegen, für die eine Steuer nach dem 31.
Ein Anspruch auf Prozesszinsen besteht nicht, wenn eine Steuerherabsetzung erst nach Beendigung der Rechtshängigkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens aufgrund eines Vorläufigkeitsvermerks erfolgt, der im Laufe des finanzgerichtlichen Verfahrens angebracht worden war (BFH 29.8.12, II R 49/11, AO-StB 13, 42, Abruf-Nr. 123907 ).
Die Erbengemeinschaft ist lediglich eine gesamthänderisch verbundene Personenmehrheit, der mit dem Nachlass ein Sondervermögen zugeordnet ist. Sie ist kein handlungsfähiges Rechtssubjekt. Allerdings ist die ...
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Die Diskussion um den umfänglichen Bestand, den Sinn und den Zweck des ErbStG ist neu entfacht: Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 19 Abs. 1 ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 13a und 13b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Für Betroffene stellt sich die Frage, welches Recht aktuell gilt und inwieweit eintretende steuerliche Verbesserungen oder Verschlechterungen in ihrem aktuellen Fall berücksichtigt werden.