Der Bundesfinanzhof entschied am 4.7.12 (II R 38/10) zur Besteuerung eines auf ausländischem Recht beruhenden Erwerbs von Todes wegen nach inländischem Steuerrecht und zur persönlichen Steuerpflicht. Das zwischen Deutschland und Frankreich 2006 geschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen war im vorliegenden Fall nicht anwendbar.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr als ...
Der Erwerb von Todes wegen unterliegt der Erbschaftsteuer. Bei Erwerb eines mit dem Tod bedingten Nießbrauchs an einem Personengesellschaftsanteil bestehen Ausnahmen. Es ist möglich, Steuern zu sparen.
Bei der Vermögensübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge ist der vorbehaltene Nießbrauch durch den Schenker ein beliebtes Gestaltungsinstrument, dessen Attraktivität sich durch die Erbschaftsteuerreform deutlich erhöht hat.
Steuerrechtliche Nießbrauchsgestaltungen nehmen in der Praxis einen breiten Raum ein. Der Nießbrauch eignet sich zur Altersabsicherung. Häufig wird aber auch der überlebende Ehegatte mit einem Nießbrauch ...
Wird die Einzahlung eines Ehegatten auf ein Oder-Konto der Eheleute als freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten der Schenkungsteuer unterworfen, trägt das Finanzamt die Feststellungslast dafür, dass der nicht ...
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Die Veräußerung der Geschäftsanteile einer zum Nachlass gehörenden GmbH & Co. KG durch den mit dem Wirkungskreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und Ermittlung der Erben bestellten Nachlasspflegers mit nachträglicher Genehmigung durch das Nachlassgericht ist eine schädliche Verfügung über den Geschäftsanteil. Diese muss sich der Erbe zurechnen lassen, da die Vertretungsmacht des Nachlasspflegers in solchen Fällen unumschränkt ist (Hessisches FG 24.5.11, 1 K 3157/09, GmbHR 11, 1118, Abruf-Nr.