12.07.2011 · Fachbeitrag ·
Mietrecht
Verstirbt der Mieter, stellt sich die Frage nach der Weiterführung oder Beendigung des Mietverhältnisses. Der Vermieter möchte seine Mietforderungen und Nebenkosten, aber auch Schadenersatzansprüche gegen den Erben geltend machen. Für ihn ist auch die Abwicklung des Mietverhältnisses, insbesondere die Durchführung von Renovierungsarbeiten wichtig.