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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Interessenkollision bei der Annahme erbrechtlicher Mandate

    von RA Volker C. Karwatzki, FA Arbeitsrecht, Mitglied der DGE, Ingelheim

    | Das Risiko der Interessenkollision ist groß, gerade bei der Vertretung mehrerer Miterben oder Pflichtteilsberechtigter. Der Beitrag informiert darüber, wann ein Fall der Interessenkollision gegeben ist und welche Konsequenzen dies hat. |

    1. Sinn und Zweck des Verbots der Interessenkollision

    Das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen in § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BO dient:

     

    • der Wahrung des Vertrauensverhältnisses zum Mandanten;