19.07.2011 · Fachbeitrag ·
Schnittstellen/Nebengebiete
Ausländische Erbscheine (hier: nach englischem Recht erteilt) sind grundsätzlich keine Entscheidungen, die im Sinne einer ausländischen Entscheidung anerkannt werden. Daher kann mit ausländischen Erbscheinen die Unrichtigkeit eines Grundbuchs (GB) grundsätzlich nicht nachgewiesen werden (OLG Bremen 19.5.11, 3 W 6/10, Abruf-Nr. 112495 ).
12.07.2011 · Fachbeitrag ·
Mietrecht
Verstirbt der Mieter, stellt sich die Frage nach der Weiterführung oder Beendigung des Mietverhältnisses. Der Vermieter möchte seine Mietforderungen und Nebenkosten, aber auch Schadenersatzansprüche gegen den Erben geltend machen. Für ihn ist auch die Abwicklung des Mietverhältnisses, insbesondere die Durchführung von Renovierungsarbeiten wichtig.