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  • · Fachbeitrag · Teilungsversteigerung

    Teilungsversteigerungsverfahren durch Miterben trotz Pfändung und Überweisung seines Erbteils

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | In der Praxis kommt es häufig vor, dass mehrere Grundstücksgemeinschaften ineinander verschachtelt sind. Bei Erbengemeinschaften mit Grundstücksvermögen kann es dabei zu Konflikten hinsichtlich der Auseinandersetzung kommen. Besonders relevant wird dies, wenn ein Miteigentumsanteil am Grundstück vererbt und der Erbteil gepfändet wird. Der BGH hat in diesem Zusammenhang zur Zulässigkeit der Teilungsversteigerung trotz Erbteilspfändung klarstellend entschieden. |

     

    Der Fall des BGH

    Die Beteiligte zu 2 war Miteigentümerin eines Grundstücks. Gemeinsam mit der Beteiligten zu 1 war sie zudem als Erbengemeinschaft an einem weiteren Miteigentumsanteil eingetragen. Auf Antrag der Beteiligten zu 1 wurde die Teilungsversteigerung angeordnet. Die Beteiligte zu 2 pfändete den Erbanteil der Beteiligten zu 1 und ließ diesen zur Einziehung übertragen; dies wurde im Grundbuch vermerkt. Trotz der Pfändung übertrug die Beteiligte zu 1 ihren Erbanteil per notariellen Vertrag im Dezember 2020 an die Beteiligte zu 3, zu deren Gunsten ein Widerspruch im Grundbuch eingetragen wurde. Die Beteiligte zu 3 beantragte anschließend den Beitritt zum Versteigerungsverfahren, zog diesen Antrag aber zurück, nachdem das Gericht ihr mitgeteilt hatte, dass sie automatisch in die Rechtsstellung der Beteiligten zu 1 eingetreten sei. Die Beteiligte zu 2 beantragte die Aufhebung bzw. die einstweilige Einstellung des Verfahrens, da sie der Ansicht war, die Beteiligte zu 3 sei nicht wirksam in die Verfahrensstellung eingetreten. Diese Anträge wurden vom Vollstreckungsgericht und im Beschwerdeverfahren abgelehnt. Die Beteiligte zu 2 verfolgte ihr Anliegen nun im Rahmen der zugelassenen Rechtsbeschwerde weiter. Der BGH wies diese zurück.

     

    Die vom BGH entschiedene Frage mit den Konsequenzen für die Praxis

    Die Entscheidung zeigt, dass Miterben weitreichende Rechte zur Durchsetzung der Teilungsversteigerung haben, selbst bei bestehenden Pfändungen oder Übertragungen von Erbteilen. Der BGH stärkt damit die Position der Miterben und klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Verfahren.