Nach dem BFH unterliegt die Anrechnung der Kapitalertragsteuer bei Veräußerung oder Rückgabe eines ausländischen thesaurierenden Fonds denselben Regelungen wie bei anderen Kapitalerträgen (8.9.2010, I R 90/09). Dementsprechend ist sie nur insoweit anzurechnen, als sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt. Im Fall des unentgeltlichen Erwerbs ist die Anrechnung der Kapitalertragsteuer beim Anleger auch insoweit möglich, als sie Einkünfte betrifft, die beim Rechtsvorgänger (Erblasser ...
Der BFH hat sich aktuell noch einmal mit den Finanzinnovationen und mit dem Rechtsstand vor Einführung der Abgeltungsteuer beschäftigt. Das Urteil zur Einordnung dieser Papiere zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ...
Auskunftspflichtiger Auftraggeber nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz kann auch eine Taxizentrale sein. Damit dürfen die Geschäftsunterlagen vom Zoll eingesehen werden und es darf geprüft werden, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, wenn sich das aus dem Umfang und der Beschäftigungsdauer der Fahrer ergibt. Der Begriff des Auftraggebers nach dem SchwarzArbG erfasst jeden, der eine Dienst- oder Werkleistung Personen ausführen lässt, die er verpflichtend einsetzen kann. Irrelevant ist, ob die ...
Für die Vercharterung von Flugzeugen gibt es keine Mineralölsteuerbefreiung. § 4 Abs. 1 Nr. 3a MinöStG gewährt eine Steuervergünstigung nur bei Betriebsstoffen für Luftfahrtunternehmen zur gewerbsmäßigen ...
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail enthält. Insoweit kommt es nicht zur Anwendung der einjährigen ...
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Steuerpflichtige grundsätzlich frei, ihre rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass sich eine geringe Steuerbelastung ergibt. Ein schädlicher Gestaltungsmissbrauch kann demnach nur dann vorliegen, wenn zur Befriedigung des notwendigen eigenen Wohnbedarfs gleichwertiger Wohnraum wechselseitig über Kreuz vermietet wird, ohne dass hierfür sachliche außersteuerliche Gründe bestehen. Das Verfahren ist nun beim BFH (IX R 18/12) anhängig.