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  • · Nachricht · Mineralölsteuer

    Keine Befreiung bei Flugzeug-Vercharterung

    | Für die Vercharterung von Flugzeugen gibt es keine Mineralölsteuerbefreiung. § 4 Abs. 1 Nr. 3a MinöStG gewährt eine Steuervergünstigung nur bei Betriebsstoffen für Luftfahrtunternehmen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen, Sachen oder Dienstleistungen. Ein Vercharterer hat nicht die Möglichkeit, über den Treibstoff zu verfügen, er überlässt den Flieger einem Dritten zur entgeltlichen Verwendung. Die Nutzungsüberlassung unterliegt der Steuer. |

    Quelle: ID 38065750