Besteht für ein Unternehmen eine gesetzliche Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023, endete die Frist zur Offenlegung am 31.12.2024.
Muss ein Steuerzahler für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden Zuzahlungen leisten, kann er diese unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 EStG ...
Einer Fachinfo der Finanzverwaltung ist zu entnehmen, dass zahlreiche ertragsteuerliche Vergünstigungen für die Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine bis zum 31.12.2025 verlängert wurden. Eine Vergünstigung ...
Haben sich bei der Grundsteuer nach dem Stichtag zum 1.1.2022 Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück ergeben, die sich auf die bisherige Wertfeststellung auswirken können, müssen Grundstückseigentümer das gegenüber dem Finanzamt anzeigen.
Ob die Höhe der Aussetzungszinsen nach § 237 i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss das Bundesverfassungsgericht klären.
Das zum 1.11.2024 in Kraft getretene Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag kann je nachdem, welches Geschlecht sich ein Steuerzahler wählt, steuerlichen Einfluss haben.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Wird eine Forschungszulage beantragt, wird die festgesetzte Zulage grundsätzlich im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet (§ 10 Abs. 1 Satz 2 FZulG).