DerBFH hat in einem aktuellen Urteil (14.11.13, VI R 20/12) entschieden, dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift „zwangsläufig“ i.S. des § 33 EStG sind und damit dem Grunde nach außergewöhnliche Belastungen darstellen. Soweit derartige Aufwendungen im Rahmen des Üblichen liegen, ermäßigen sie daher nach den für Krankheitskosten geltenden Grundsätzen die Einkommensteuer.
Obwohl jedem Steuerpflichtigen laut Abgabenordnung nur eine Steueridentifikationsnummer zugeordnet werden darf, ist es seit 2010 in 106.029 Fällen zur Vergabe mehrerer Nummern gekommen.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stellt im Urteil vom 3.12.13 (Az. 6 K 6346/10) strenge Anforderungen an die Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder, die mangels Ausbildungsplatzes keine Berufsausbildung ...
Mit seinem Urteil vom 4.12.13 (2 K 201/12) hat der 2. Senat des FG erkannt, dass der Charakter als Dauerschuld für Anschaffungsdarlehen im Zeitpunkt der Anschaffung des Grundstücks bestimmt wird, und dass dieser Charakter trotz späterer Änderung des Gesellschaftszwecks und Umwidmung des Grundstücks in Umlaufvermögen unverändert bleibe.
Das BVerfG hat seine Rechtsprechung zur echten Rückwirkung präzisiert. Den Inhalt geltenden Rechts kann der Gesetzgeber mit Wirkung für die Vergangenheit nur in den verfassungsrechtlichen Grenzen rückwirkend ...
Das BMF hat einen neuen Anwendungserlass zur AO vom 31. Januar 2014 veröffentlicht. Der neugefasste AEAO ist mit sofortiger Wirkung in allen offenen Fällen anzuwenden. In der Neufassung wurden insbesondere die ...
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Erbringt ein Unternehmer an ein Studentenwerk im Rahmen eines „Public-Private-Partnership-Projekts“ eine Bauleistung, die mit einer zwanzigjährigen Finanzierung des Bauvorhabens durch ihn verbunden ist, kann neben einer Werklieferung eine eigenständige steuerfreie Kreditgewährung an das Studentenwerk vorliegen. Das gilt auch dann, wenn in der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarung kein Jahreszins angegeben worden ist.