Ungeklärt war, ob die auf ausländische Dividenden früher anzuwendende Freistellungsmethode gegenüber der bei inländischen Dividenden früher anzuwendenden Anrechnungsmethode diskriminierend wirkte und zu einem Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit führte. Hierzu hat der EUgH Folgendes entschieden.
Scheidet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dem im Alter von 58 Jahren auf das vollendete 68. Lebensjahr von der GmbH vertraglich eine monatliche Altersrente zugesagt worden ist, bereits im ...
Prozessuale und außerprozessuale Rechtsbehelfe sind gem. § 133 BGB auszulegen, wenn eine eindeutige und zweifelsfreie Erklärung fehlt. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, kommt es maßgeblich darauf an, welcher ...
Gewährt der erste, in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässige und dort eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausführende Unternehmer in einer Lieferkette dem letzten inländischen Unternehmer einen Rabatt, ist dessen Vorsteuerabzug nicht zu berichtigen, so der BFH.
Die Parkraumüberlassung durch die Arbeitgeberin an ihre Arbeitnehmer gegen – nicht kostendeckendes – Entgelt ist ein umsatzsteuerrelevanter Vorgang, so ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf.
Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte Anfang September den Entwurf eines „Jahressteuergesetzes 2015“. Die wichtigste lohnsteuerliche Neuregelung betrifft die Erhöhung der Freigrenze für ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden. Das gilt auch für eine GmbH-Beteiligung. Für die Zuordnung eines GmbH-Geschäftsanteils zum notwendigen Betriebsvermögen genügt es allerdings nicht, wenn mit der Beteiligungsgesellschaft lediglich Geschäftsbeziehungen unterhalten werden, wie sie üblicherweise auch mit anderen Unternehmen bestehen. Unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke wird ...