Gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 1 b) EStG gilt der Abgeltungstarif für Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft auf Antrag nicht, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Streitig war nun, ob der Antrag, die Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG statt nach § 32d Abs. 1 EStG mit einem ...
Im Streitfall ging es um einen Erwerb von Aktien eines börsennotierten inländischen Unternehmens „cum“ Dividendenanspruch von einem ausländischen Broker im außerbörslichen Handel (sog. over the counter- ...
Die Übertragung von Anteilen an einer vermögenverwaltenden, gewerblich geprägten GmbH & Co. KG stellt keine den Übernehmer zum Sonderausgabenabzug berechtigende Vermögensübertragung dar. Ein langfristiger Pachtvertrag über die wesentlichen Betriebsgrundlagen ist kein ausreichender Grund zur Annahme einer faktischen Beherrschung des pachtenden Betriebsunternehmens.
Die Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens auf der Grundlage der Neufassung der § 36, § 37 Abs. 1 KStG durch das JStG 2010 ist rechtlich nicht möglich, wenn der Bescheid über die Feststellung der Endbestände ...
Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurück, wird nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die ...
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Das BMF hat in seinen Schreiben vom 7.8.13 und vom 25.7.13 auf die Möglichkeit hingewiesen, dass verschiedenartige Bezüge eines Arbeitgebers bei der Durchführung des Lohnsteuerabzugs aus Vereinfachungsgründen wie Bezüge aus unterschiedlichen Dienstverhältnissen behandelt werden können. Diese Nichtbeanstandungsregelung wird aus Billigkeitsgründen für das Kalenderjahr 2015 verlängert.