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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt -Lohnsteuer

    Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH

    | Beiträge einer Rechtsanwalts-GmbH für ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung gem. § 59j BRAO stellen keinen geldwerten Vorteil für ihre angestellten Anwälte dar. Sie werden im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Rechtsanwalts-GmbH geleistet, da sie ohne Haftpflichtversicherung nicht zur Anwaltschaft zugelassen wird. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 03 / 2015 | Seite 177 | ID 43149381

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