Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffestes für von ihr organisierte „Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten“ verlangt, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Für die Anwendung der Vorschrift ist es nicht maßgeblich, ob der Schausteller seine Darbietungen in eigener Regie selbst veranstaltet oder ob er seine Leistungen im Rahmen eines fremdveranstalteten Volksfestes erbringt.
Der BFH hat seine Auffassung zu der Frage geändert, ob die Übergangsregelung zur Verschärfung des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 KStG a.F. (sog. Mantelkauf) verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber regelte im Jahre ...
Für eine gewebesteuerliche Organschaft war – vor der Änderung von
§ 14 KStG – ein strikter Inlandsbezug notwendig. Der BFH musste darüber entscheiden, ob aufgrund der Hinzurechnung sog. Dauerschuldentgelte bei ...
Mit Urteil vom 17. November 2014 (Az. 5 K 149/14 E) hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass Krankheitskosten, die der Versicherte selbst trägt, um in den Genuss einer Beitragsrückerstattung seiner Krankenversicherung zu kommen, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Der BFH hat entschieden, dass eine Einkommensteuererklärung auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden kann. Für die Einkommensteuererklärung gilt insoweit nichts anderes als für die Übermittlung ...
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Aktuelle Brennpunkte in der Sozialversicherungsprüfung
Wo schauen die Prüfer bei der Sozialversicherungsprüfung zurzeit besonders genau hin? Wo liegen typische Fehlerquellen? Das IWW-Webinar am 11.05.2026 stellt die aktuellen Brennpunkte vor. So können sich Unternehmen und Berater gezielt vorbereiten und teure Fehler vermeiden.
Bei der Vermögensübertragung zwischen Ehegatten bietet die Güterstandsschaukel enorme steuerliche Vorteile, birgt jedoch auch viele Risiken. Im IWW-Webinar am 13.05.2026 erfahren Sie, wie Sie das Instrument in der Praxis rechtssicher nutzen und für Ihre Mandanten das Optimum herausholen.
Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) plant der Gesetzgeber eine deutliche Erhöhung der monetären Schwellenwerte in § 267 HGB. Diese Erhöhung darf bereits für den Jahresabschluss 2014 genutzt werden. Wenn keine Anwendung für das Geschäftsjahr 2014 erfolgt, dann muss die Anwendung spätestens für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr erfolgen.