Wird ein bisher einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnendes Wirtschaftsgut in eine ausländische Betriebsstätte überführt, löst dies die Rechtsfolgen der Entnahmefiktion des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG aus.
Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die KG vor deren Vollbeendigung nicht entgegen, wenn wegen einer ...
Ist der Zulagenberechtigte infolge der Trennung von seiner Ehefrau aus der bisherigen Familienwohnung, für die er einen Altersvorsorge-Eigenheimbetrag verwendet hat, ausgezogen und hat er sich in einer anderen Wohnung ...
Bei einem unternehmerischen, entgeltlichen Handel aus dem Inland mit Non-Fungible Token (NFT) zu digitalen Bilddateien im Rahmen von Kollektionen (sog. NFT Collectibles), bei dem nicht das Sammelobjekt selbst, sondern nur ein Datenbankeintrag auf einer dezentralen Blockchain gehandelt wird, mit dem sich ein Erwerber als „Eigentümer“ des digitalen Guts ausgeben kann, stellen die NFT-Transaktionen keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen dar, welche auf elektronischem Weg erbracht werden.
Der BFH hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es unionsrechtlich zulässig ist, den guten Glauben des Steuerpflichtigen nicht bereits im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern erst in einem späteren, ...
Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dafür hat das Kabinett am 6.8.25 den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
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Die EU-Kommission hat am 2.7.25 einen weiteren Zwischenschritt in Richtung Klimaneutralität vorgeschlagen, über den das EU-Parlament am 8.7.25 erst mal debattiert hat. Nach dem Vorschlag sollen die Treibhausemissionen bis 2040 bereits um 90 % gesenkt werden, wie in den politischen Leitlinien der Kommission 2024 bis 2029 gefordert. Dies soll Sicherheit für Investoren und Innovationen schaffen, die führende Rolle der Industrie in Europa stärken und die Energieversorgungssicherheit in Europa sichern.