Die Finanzverwaltung nimmt aus Gründen der Verwaltungsverein-
fachung an, dass dann kein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, wenn die bewirtschafteten Grundstücksflächen insgesamt nicht größer als 3.000 m² sind. Ausgenommen hiervon sind Intensivnutzungen für Sonderkulturen wie z.B. für Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenanbau, Baumschulen oder Weinbau. Allein aus dem Umstand, dass eine von einem Steuerpflichtigen erworbene verpachtete Landwirtschaftsfläche die 3.000 m²-Grenze überschreitet, ...
Arbeitslohn, der vom Arbeitgeber auf ein Vorsorgekonto eingezahlt wird, auf dem die Gelder von einem Treuhänder verwaltet und in Aktien und Renten investiert werden, ohne dass der Arbeitgeber eine Zugriffsmöglichkeit ...
Die Frage, ob eine Tätigkeit selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt wird, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. In diese ...
Eine Lebensgefährtin ist eine dem Lebenspartner nahestehende Person im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die Rechtsprechung stellt an die steuerliche Anerkennung von Verträgen unter nahestehenden Personen hinsichtlich der Vereinbarung, hinsichtlich des Fremdvergleichs und hinsichtlich der vertragsgemäßen Durchführung strenge Anforderungen.
Der Registrierung als Ausbildungsuchender kommt für den Anspruch auf Kindergeld keine echte Tatbestandswirkung zu. Die Registrierung gilt als Indiz für das Bemühen des Kindes um einen Ausbildungsplatz auch dann, wenn ...
Im Rahmen der sogenannten „Günstigerprüfung” wird dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt, seine Einkünfte aus Kapitalvermögen abweichend von den besonderen Regelungen der Abgeltungsteuer den allgemein ...
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Der BFH stellt sich auf den Standpunkt, dass die durch eine Behinderung veranlassten Umbaukosten eines Hauses zwar als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind. Eine Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre ist jedoch nicht möglich.