Übernahmegewinne werden im Gewerbesteuerrecht bereits seit dem Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts vom 28.10.2004 nicht mehr berücksichtigt (§ 18 Abs. 2 UmwStG 1995 in dieser Fassung). Nach § 18 Abs. 2 UmwStG ist ein Übernahmegewinn oder Übernahmeverlust beim Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person gewerbesteuerlich nicht zu erfassen. Streitig war, ob diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Bei Einnahmenüberschussrechnern ist eine Teilwertabschreibung nach ständiger Rechtsprechung ausgeschlossen. Streitig war, ob dies auch gilt, wenn die Teilwertabschreibung – hier: auf eine mittlerweile wertlose ...
Ein ausländischer Unternehmer hat auch dann einen Anspruch auf
Vergütung der von ihm gezahlten deutschen Umsatzsteuer, wenn er im elektronischen Verfahren „nur" eine Rechnungskopie übermittelt.
Hat die Gewerkschaft die Kandidatur eines ihrer Mitglieder zum Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft eingeleitet und unterstützt, kann sie durch ihre Satzung die Verpflichtung regeln, die aus der Wahrnehmung eines solchen Mandats bezogenen Tantiemen an eine gewerkschaftsnahe Organisation abzuführen.
Der Bilanzansatz für ein in der Gesamthandsbilanz einer Personen-
gesellschaft vor der Realteilung vollständig abgeschriebenes Wirtschaftsgut ist fehlerhaft, wenn für dieses Wirtschaftsgut in einer darauf bezogenen ...
Verbindlichkeiten sind nicht mehr zu passivieren , wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass sie nicht erfüllt werden müssen. Verbindlichkeiten, die dem Insolvenzschuldner im ...
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Die durch die GAP-Reform 2003 eingeführten Zahlungsansprüche sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer jedenfalls am Bilanzstichtag 30.6.2007 typisierend mit zehn Jahren zu schätzen ist.