Renovierungs- und Instandsetzungsaufwendungen, die der Steuerpflichtige innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines Vermietungsobjekts tätigt, unterliegen der Prüfung des sog. anschaffungsnahen Aufwands. Das FG Düsseldorf hat nun entschieden, dass dies jedoch nicht für Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden gilt, die erst nach Erwerb einer zur Erzielung von Vermietungseinkünften genutzten Eigentumswohnung entstanden sind.
Die Nutzungswertbesteuerung für ein vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten überlassenes Fahrzeug kann nicht durch Zahlung eines Nutzungsentgelts vermieden werden. Dies ist selbst dann nicht zulässig, wenn sich ...
Wenn eine Ärzte-GbR Vergütungen aus ärztlichen Leistungen erzielt, die in nicht unerheblichem Umfang ohne leitende und eigenverantwortliche Beteiligung der Mitunternehmer-Gesellschafter erbracht werden, so erzielt ...
Werden bei einem verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb Nutz-
flächen von mehr als 3.000 m 2 unentgeltlich übertragen, liegt eine Teil-
betriebsübertragung vor, die nach § 6 Abs. 3 EStG zum Buchwert erfolgt.
Fällt bei dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen Schenkungsteuer an, kann diese einen später erzielten Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG grundsätzlich nicht mindern. Durch die Schenkungsteuer soll nämlich ...
Vergebliche Aufwendungen für den Erwerb einer Kapitalbeteiligung stellen vorweggenommene Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit dar, wenn ein enger Zusammenhang mit einer angestrebten Anstellung als Vorstand ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
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Ein vorsichtiges, auf das Ansparen von Eigenkapital gerichtetes Finanzierungsverhalten spricht nicht gegen eine Bebauungsabsicht. Jedoch muss sich aus weiteren Umständen ergeben, dass wirklich eine Bebauung geplant ist. Dafür kann die spätere Verwendung der angesparten Mittel rückwirkend von Bedeutung sein. Sachverhalt