Ein Selbstständiger muss auch im Fall der Gewinnermittlung nach der Einnahme-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG seine Betriebseinnahmen und -ausgaben so festhalten, dass das FA diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen kann. Erfasst der Steuerpflichtige seine Tageseinnahmen in einer Summe, so muss er das Zustandekommen der Summe beispielsweise durch einen Kassenbericht nachweisen können. Das gelingt durch entsprechende Aufzeichnungen einschließlich Belegsammlung oder durch ...
Das FA kann eine Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch einen Vorläufigkeitsvermerk beenden. Denn der Vorläufigkeitsvermerk bietet nach einem aktuellen Urteil des BFH gleichwertigen Ersatz mit derselben ...
Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zu berufstätigen Kindern bei doppelter Haushaltsführung ausgeweitet, die zusammen mit ihren Eltern oder nur einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen und daneben ...
Der vom Bundestag beschlossene Entwurf zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, der im Wesentlichen am 22.7.2013 in Kraft treten soll, enthält einige wichtige Regelungen.
Ein Arbeitnehmer, der für einen Heimarbeitsplatz ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann die dadurch entstehenden Kosten abziehen, wenn er seine berufliche Tätigkeit an ein oder zwei Tagen der Woche in der Firma ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
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Das Niedersächsische FG gewährt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kfz-Reparaturaufwand infolge einer Falschbetankung auf dem Weg zur Arbeitsstelle. Das FG stellt sich damit gegen die Rechtsprechung und gegen die Verwaltungsauffassung, die als Abzug von außergewöhnlichen Kfz-Kosten neben der Entfernungspauschale nur Unfallkosten zulassen. Nach dem Urteil sind auf dem Weg vom Wohnort zur Arbeitsstelle verursachte Reparaturaufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als allgemeine Werbungskosten ...