Ein Arbeitnehmer der wiederholt für ein Jahr befristet an einem anderen Betriebsteil des Arbeitgebers als seinem bisherigen Tätigkeitsort eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte, so der BFH. Die Entscheidung betraf das bis Ende 2013 geltende Recht. Ob der Arbeitnehmer lediglich vorübergehend in einer anderen betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers tätig wurde oder dauerhaft an den neuen Beschäftigungsort entsandt wurde und dort eine neue regelmäßige Arbeitsstätte ...
Nach Ansicht des FG Köln führen die durch die Insolvenz des Arbeitgebers erlittenen Bürgschaftsverluste eines Arbeitnehmers – bei mittelbarer Beteiligung – zu Werbungskosten. Grundsätzlich können auch Ausgaben ...
Über das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde bekanntlich unter großem Aufsehen vor knapp zwei Jahren entgegen der geänderten BFH-Rechtsprechung rückwirkend ab 2004 gesetzlich klargestellt, dass Aufwand ...
Von den Beteiligungsverhältnissen abweichende inkongruente Gewinnausschüttungen und Wiedereinlagen sind nach ständiger BFH-Rechtsprechung steuerlich anzuerkennen und führen grundsätzlich auch dann nicht zu einem Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO, wenn keine anderen als steuerliche Gründe für solche Maßnahmen bestehen.
Der BFH hatte bereits 2005 entschieden, dass Zinsen für ein Darlehen, mit dem sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen finanziert werden, als nachträgliche Werbungskosten bei den Mieteinkünften abziehbar sind.
Das FG Münster hat entschieden, dass auch Aufwendungen für einen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht ...
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Im Rahmen des § 35a EStG gewährt der Gesetzgeber eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. Dabei können 20 % der Arbeitskosten (bis zu bestimmten Höchstbeträgen) von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Das BMF hat noch rechtzeitig vor der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2013 ein neues Anwendungsschreiben zu § 35a EStG veröffentlicht. Das ersetzt auf 36 Seiten den bisherigen Anwendungserlass aus 2010 und ist in allen noch ...