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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - Einkommensteuer

    Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten bei einem Polizeibeamten

    | Die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach §§ 17a ff. EZulV ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei. Dies gilt auch, soweit sich die Höhe der Zulage nach den tatsächlich geleisteten Nachtdienststunden richtet. |

     

    Nach Auffassung des FG erfüllen solche „Mischzuschläge“, die nicht nur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit abgelten, sondern auch andere Erschwernisse und mit denen sämtliche Erschwernisse einheitlich abgegolten werden, die Voraussetzungen des § 3b EStG nicht.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 40 | ID 44363536

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