Die Verabreichung eines Starksolebades ( ein sogenanntes „Floating“) ist keine Verabreichung eines Heilbades, wenn dieses nicht für therapeutische Zwecke erfolgt. Mit der entgeltlichen Überlassung von Starksolebädern wird auch kein mit dem Betrieb eines Schwimmbades verbundener Umsatz i.S. des § 12 Abs. 2 UStG getätigt. Der nationale Begriff Schwimmbad ist richtlinienkonform im Sinne einer Sportanlage auszulegen.
Ein Unternehmer kann aus Eingangsrechnungen die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, wenn als Leistungsempfänger zwar die Firma des Unternehmers angegeben wird, zusätzlich aber auch der vormalige Inhaber des ...
Bewohnen Eheleute ein ihnen gemeinsam gehörendes Zweifamilienhaus zusammen, trennen sie sich dann zunächst derart, dass jeder von ihnen eine der beiden gleich großen Wohnungen des Hauses für sich allein bewohnt, ...
“Außerordentliche” Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG können u.a. vorliegen, wenn Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung atypisch zusammengeballt zufließen. Diese Voraussetzungen können auch bei Steuerpflichtigen gegeben sein, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen und diese durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln.
Die verbilligte Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine Gesellschaft, deren Anteilseigner der Geschäftsführer der GmbH ist, führt bei diesem nicht zu Arbeitslohn. Sachverhalt
Im Streitfall ging es um einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, für den die GmbH 1992 zu seinen Gunsten eine Direktversicherung abgeschlossen hatte. Die Beiträge wurden vom Steuerpflichtigen ...
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft sind stark in Bewegung. Der neue IWW-Falldialog Umsatzsteuer am 30.11.2026 bringt Sie auf den aktuellen Stand. In hoher Interaktion mit den Referentinnen erarbeiten Sie praktische Handlungsempfehlungen am konkreten Fall.
Unternehmertestament: So gestalten Sie rechtssicher
Die Gestaltung von Unternehmertestamenten ist komplex, denn Steuer-, Zivil- und Gesellschaftsrecht greifen eng ineinander. Das IWW-Webinar am 12.11.2026 zeigt Ihnen praktikable Wege auf, mit denen Sie eine passgenaue Lösung für Ihre Mandanten finden.
Welche KI-Themen sollte Ihre Kanzlei jetzt angehen? Das IWW KI-Onlineforum am 07.12.2026 bietet konkrete Antworten. Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zeigen strategische Handlungsfelder auf und geben praktische Impulse für die Kanzlei von morgen.
Bei einer freiberuflichen Tierarztpraxis gilt weder der Maßgeblichkeitsgrundsatz nach § 5 EStG noch § 15 EStG. Gehört zum Gesamthandsvermögen einer Tierarzt-GbR ein teilweise für die eigene Praxis genutztes und teilweise an fremde Dritte zu Wohnzwecken vermietetes Hausgrundstück, so rechnet der vermietete Teil der Immobilie nur dann zum gewillkürten Betriebsvermögen der GbR, wenn eine entsprechende Widmung erfolgt ist. Diese Widmung erfolgt dann, wenn die Tierarztpraxis den zu fremden Wohnzwecken ...