Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs sind bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile mit nur 90 % ihres Werts anzusetzen, wenn sie zu Wohnzwecken vermietet werden, im Inland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem EWR-Staat belegen sind und nicht zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gehören. Bisher nicht abschließend geklärt war, ob die Begünstigung nach § 13c ErbStG in Betracht kommt, wenn ein Grundstück mit einem ...
Zahnaufhellungen (Bleaching), die von einem Zahnarzt durchgeführt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit, soweit sie dazu dienen, einen aufgrund einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können im Grundsatz nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies besagt § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Eine Ausnahme gilt nach Satz 2 ...
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass Scheidungskosten im Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Scheidung stelle nach den gesellschaftlichen Verhältnissen des Streitjahres jedenfalls kein außergewöhnliches Ereignis mehr dar. Das Gericht hat sich insoweit auf die Daten des Statistischen Bundesamtes gestützt, nach denen zurzeit jährlich rund 380.000 Eheschließungen jährlich rund 190.000 Ehescheidungen gegenüberstehen; also rund ...
Ein Förster, der im überwiegenden Interesse seines Arbeitgebers ein Dienstzimmer in seinem Wohnhaus unterhält, kann die hierfür entstehenden Kosten in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Die Abzugsbeschränkung ...
Ausschüttungen an einen beherrschenden Gesellschafter fließen diesem zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung zu, auch wenn die Gesellschafterversammlung eine spätere Fälligkeit des ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
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Beruht der (teilweise) Leerstand eines Gebäudes auf der Entscheidung des Steuerpflichtigen, die darin befindlichen Wohnungen zunächst nicht zur Vermietung anzubieten und vor einer Neuvermietung grundlegend zu renovieren oder zu sanieren, hat der Steuerpflichtige grundsätzlich den Leerstand zu vertreten. Etwas anderes gilt, wenn der sanierungsbedingte Leerstand ein Gebäude betrifft, das in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet belegen ist. Der Steuerpflichtige kann sich dann der zweckmäßigen und z ügigen ...