Die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an dessen in der GmbH beschäftigte Ehefrau, für deren Altersversorgung irrtümlich Arbeitgeberanteile gezahlt wurden, ist keine Zuwendung des Arbeitgebers, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA zuzurechnen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis fremdüblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde.
Wird in den Veranlagungszeiträumen vor 2009, d.h. vor Einführung der Abgeltungsteuer, ein durch die Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen begründetes Wandelungsrecht dadurch ausgeübt, dass der Steuerpflichtige ...
Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht als ...
Zivilprozesskosten, die für einen Prozess um eine Erbschaft entstanden sind, sind außergewöhnliche Belastungen, wenn ein Prozessverlust dem Steuerpflichtigen einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hätte, der ihn in elementaren Bereichen seines Lebens getroffen hätte.
Das FG Düsseldorf hat Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen.
Der Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht für ein im EU-Ausland lebendes Kind ist nach § 65 Abs. 1 EStG ausgeschlossen, wenn für das Kind ein Anspruch auf ausländische Leistungen besteht, die dem Kindergeld ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Die steuerliche und kindergeldrechtliche Berücksichtigung von Kindern unterliegt auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. bei Durchführung einer Berufsausbildung) generell einer altersmäßigen Beschränkung. Vollendet das Kind das 25. Lebensjahr, so erreicht es damit grundsätzlich eine den Anspruch auf Kindergeld ausschließende Altersgrenze, so der BFH.