Nach der sogenannten Zugangsfiktion wird vermutet, dass ein Schreiben dem Empfänger am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Zugangsfiktion gilt jedoch nicht bei Übersendung einer Einspruchsentscheidung durch einen privaten Postdienstleister, der zur Briefbeförderung einen weiteren Subunternehmer zwischenschaltet, so die Auffassung des FG Münster. Schlussfolgernd bedeutet das, dass es beim privaten Postdienstleister auch mal länger dauern kann und eine längere Frist akzeptiert wird.
Die fehlende Unterschrift auf einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung als einem formularmäßig erlassenen Verwaltungsakt macht diesen nicht rechtswidrig.
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 wurde § 146a AO als Ordnungsvorschrift in die AO eingefügt. Die Finanzverwaltung hat nun den Anwendungserlass zur ...
Eine interne Verfügung der Finanzverwaltung befasst sich mit einer
interessanten Frage, die in der Praxis häufig zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt führt. Die Frage lautet: Ist eine Änderung des Steuerbescheids – zugunsten oder zuungunsten eines Steuerzahlers – wegen neuer Tatsachen erlaubt, wenn die Steuerbelege vom Steuerzahler unaufgefordert ans Finanzamt übersandt wurden. Die Antwort: Es kommt darauf an.
Der BFH hat jetzt entschieden, dass eine auf ausländischem Recht beruhende Buchführungspflicht eines Steuerpflichtigen zugleich als Mitwirkungspflicht im (inländischen) Steuerverfahren zu beurteilen ist.
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