Ein Anwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potenziellen Mandanten (hier: einen in Anspruch genommenen Kapitalanleger) in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs anschreibt und seine Dienste anbietet. Ein Verstoß liegt nicht vor, wenn der Adressat durch das Schreiben nicht belästigt, genötigt oder überrumpelt wird, er momentan auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung hilfreich sein kann.
Rechtsanwälte und Notare müssen eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren beachten, wenn es um Dokumente der Buchhaltung geht (z.B. Belege, Rechnungen, Kontoauszüge, Buchungsjournale, Jahresabschlüsse, § 147 AO).
Am 29.11.13 hat der Bundesrat kritisch Stellung zur Mitteilung der Europäischen Kommission zur Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs bezogen. Hierin betont er, dass die Regelungskompetenz für ...
Das Deutsche Anwaltsinstitut e.V. bietet am 23.1.14 und am 20.3.14 jeweils einen Fachanwaltslehrgang für den neuen Fachanwalt „Internationales Wirtschaftsrecht“ an.
Der BGH hat Anfang Dezember 2013 entschieden, dass die freie Anwaltswahl finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung nicht entgegensteht, wenn die Entscheidung über die Auswahl des ...
„Bei der Einführung in das Amt des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz von Heiko Maas waren neben den Mitarbeitern des Hauses und den Spitzen der Justiz auch einige wenige Vertreter von Verbänden ...
Wenn der Versicherer Ersatzansprüche kürzt, sind gute Argumente gefragt. Die Sonderausgabe von VA Verkehrsrecht aktuell liefert sie Ihnen! Sie erfahren u.a, was die Gerichte zu Zulassungs- und Abschleppkosten sagen und welche Erstattung Sie verlangen können.
Teilungsversteigerung: So agieren Sie erfolgreich!
Wie geht man eine Teilungsversteigerung strategisch richtig an? Welcher Antrag soll wann wie gestellt werden? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die neue Sonderausgabe von EE Erbrecht effektiv – mit konkreten Handlungsempfehlungen, Fallbeispielen, Musterformulierungen u.v.m.
Nur noch bis zum 31.08.2026: 200 Euro Rabatt für Frühbucher sichern
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Die vorläufige Amtsenthebung kann bei einem bisher disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Notar geboten sein, wenn dieser durch Verabredung „gestalterischer Vorkehrungen“ für die Durchführung künftig beabsichtigter Beurkundungen von Kettenkaufverträgen die gemäß § 14 Abs. 2 BNotO verbotene Amtsausübung verschleiert.