Der Generationenwechsel bringt sie mit sich: die Kanzleiübernahme und ihre Problemfelder. Das Lebenswerk des Übergebers soll angemessen honoriert werden. Im Sinne des Übernehmers soll nur das gezahlt werden, was die Kanzlei wert ist. Die Kanzleiausrichtung entspricht vielleicht ohnehin nicht seinen Vorstellungen. Der Übergeber mag an der finanziellen Leistungskraft seines Gegenübers zweifeln. Es gilt aber: Ist die Übernahme beiderseits gewollt, bieten Bewertung und Preisgestaltung eine Lösung. Im Folgenden ...
Gegenstand eines Verfahrens vor dem BVerfG war der Bestand eines Stromlieferungsvetrags. In Frage stand, ob ein Schriftsatz des Beschwerdeführers, in dem dieser das Bestehen eines Vertragsverhältnisses mit der ...
Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als demokratisch gewählte Vertreterversammlung aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland hat in der heutigen Sitzung in Berlin ...
Über die Frage der Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Rahmen des § 78 Abs. 2 FamFG hat das Amtsgericht vor einer mündlichen Verhandlung zur und vor einer Entscheidung in der Hauptsache zu befinden.
Der Kläger kann sich nicht durch den ersparten Aufwand für zwei Jahre einen Vorteil gegenüber den Fachanwälten verschaffen, die die Fortbildungspflicht erfüllt haben. Er hat außerdem über zwei Jahre eine ...
Ein Richter kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen, § 42 Abs. 2 ZPO. Dabei kommt es nicht darauf ...
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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird zum 1.1.16, für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation abgewickelt wird. In Vorbereitung dieses Projekts führt die BRAK mehrere Umfragen durch.