Rechtsanwälte müssen nach § 2 Abs. 1 DL-InfoV bestimmte Informationen wie ihren vollständigen Namen oder die Anschrift der Niederlassung ihren Mandanten zur Kenntnis bringen. Gleichermaßen verlangt Nr. 11 der Norm Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich (OLG Hamm 28.2.13, 4 U 159/12).
Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt auch dann nicht den Formerfordernissen für eine Beschwerdeeinlegung, wenn die Beschwerdeschrift mit eingescannter Unterschrift als Anhang ...
Der Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten hat am 5.7.13 den Bundesrat passiert. Überall dort, wo es möglich und sinnvoll ist, wird der gerichtliche Posteingang und ...
Posteingangsbearbeitung sowie Fristen- und Terminnotierung sind extrem sensible Bereiche. Bereits mit Beschluss vom 5.2.03 (VII ZB 115/02) hat der BGH hierzu eine grundlegende Entscheidung getroffen. Seine „goldenen Regeln“ helfen, Fristversäumnisse zu vermeiden.
Der Aufbruch in neue Büroräume oder eine Kanzleitrennung kann zur Herkulesaufgabe werden. Kern eines gelungenen Umzugs ist die reibungslose Kommunikation des Adressenwechsels und die schnelle Wiederaufnahme des ...
Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Anwalts kann eine Wiedereinsetzung nur ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter Arbeit ...
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Die Abtretung anwaltlicher Gebührenforderungen ist an Rechtsanwälte oder rechtsanwaltliche Berufsausübungsgemeinschaften im Sinne von § 59a BRAO zulässig. Nicht zulässig ist die Abtretung eines Anwalts ohne Einwilligung des Mandanten bezüglich seiner nicht rechtskräftig festgestellten anwaltlichen Honorarforderung an einen Steuerberater.