Das OLG Köln hatte entschieden, dass sich ein Rechtsanwalt nicht als „Winkeladvokat“ bezeichnen lassen muss, sondern es sich hierbei um eine Beleidigung handelt (18.7.12, 16 U 184/11, Abruf-Nr. 122766 ). Das BVerfG hierzu: Die Äußerung fällt unter den Schutz der Meinungsfreiheit und ist keine Schmähkritik (2.7.13, 1 BvR 1751/12, Abruf-Nr. 132934 ). Die Vorinstanzen müssen deshalb eine neue Abwägung treffen.
Ein Rechtsanwalt, der einen Kollegen wegen Verstoßes nach § 2 Abs. 1 DL-InfoV selbst erfolgreich abmahnt, hat gegen diesen keinen Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzanspruch. Im Wettbewerbsrecht ist die Beauftragung ...
Die Sicherheit digitaler Kommunikationskanäle und Online-Speicherdienste (Cloud-Anwendungen) ist für Rechtsanwälte aufgrund der hohen Anforderungen des Berufsrechts ein wichtiges Thema. Dies gilt umso mehr, wenn man ...
Wie Anwalt und Kanzlei bereits berichtete, wird zum 1.1.16 durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jede Rechtsanwältin/jeden Rechtsanwalt zur elektronischen Kommunikation ein elektronisches Anwaltspostfach ...
Wissen Sie in allen Einzelheiten, welche Anforderungen an die Kanzleihomepage eines Rechtsanwalts gestellt werden? Antwort gibt das Telemediengesetz (TMG). Zudem ist der Rechtsanwalt als Unternehmer an die ...
So setzen Sie die Vorgaben der KI-VO im Kanzleialltag sicher um
Der Einsatz von KI-Tools in der Anwaltskanzlei wirft viele praktische Fragen auf: Wann besteht Handlungsbedarf nach Art. 4 KI-VO? Welcher Schulungsumfang ist nötig? Wie wird das Berufsgeheimnis gewahrt? Der IWW-Online-Workshop am 13.10.2026 liefert Ihnen konkrete Antworten.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Bereiten Sie Ihre Mandanten proaktiv auf das neue Entgelttransparenzrecht vor – das Prozessrisiko ist bereits jetzt hoch! Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wo typische Fehler liegen und wie Unternehmen diese vermeiden. Mit Checklisten, Prüfschema, Musterformulierungen u. v. m.
Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle nur dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen.