Ist ein Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall, z.B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen, treffen (BGH 26.9.13, V ZB 94/13).
Die für die Besetzung einer Notarstelle zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft ist aufgrund ihrer Organisationsgewalt berechtigt, ein Stellenbesetzungsverfahren aus sachlichen Gründen zu beenden.
Ein Rechtsanwalt muss durch organisatorische Anordnungen sicherstellen, dass bei dem Versand von Schriftsätzen per Fax nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bei der Ermittlung der Faxnummer erfasst werden (BGH ...
Zu einer ordnungsgemäßen Büroorganisation gehört eine klare Anweisung an die Bürokraft, dass stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender eingetragen werden müssen, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in der Akte eingetragen werden kann (BGH 26.11.3, II ZB 13/12, Abruf-Nr. 140102 ).
Das Recht des Rechtsanwalts zur Beratung und Vertretung nach § 3 Abs. 2 BRAO konkretisiert die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG. Es wird hier nicht dadurch beeinträchtigt, dass sich der klagende Anwalt K der ...
Nachhaltige, vorsätzliche und eigennützige Verstöße gegen die zwingende berufsrechtliche Regelung des § 56 Abs. 2 S. 3 BNotO durch Beurkundungen unter Überschreitung der Drei-Monats-Frist können Zweifel an der ...
So setzen Sie die Vorgaben der KI-VO im Kanzleialltag sicher um
Der Einsatz von KI-Tools in der Anwaltskanzlei wirft viele praktische Fragen auf: Wann besteht Handlungsbedarf nach Art. 4 KI-VO? Welcher Schulungsumfang ist nötig? Wie wird das Berufsgeheimnis gewahrt? Der IWW-Online-Workshop am 13.10.2026 liefert Ihnen konkrete Antworten.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
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Das lang bekannte Instrument der Mediation als eine Möglichkeit der Konfliktlösung außerhalb von Gerichtsverfahren hat in Deutschland geraume Zeit ein Schattendasein geführt. Durch Mediationsprojekte an Gerichten wurde versucht, dem Instrument größere Praxisgeltung zu verschaffen. Das am 26.7.12 in Kraft getretene Mediationsgesetz (MediationsG) soll diese Entwicklung forcieren. Im Anschluss werden die berufsrechtlichen Grundlagen dargestellt und anwaltliche Betätigungsmöglichkeiten aufgezeigt.