Das vor anderthalb Jahren veröffentlichte Anwaltsprogramm j-lawyer ist in neuer Version erschienen. Es steht kostenlos unter www.j-lawyer.org zum Download bereit und eignet sich auch zum Einsatz im Netzwerk. Kern der Überarbeitung ist die Korrespondenz mit Versicherungen.
Viele der täglich rund 145 Milliarden versandten E-Mails sind unzureichend geschützt, etwa weil eine sichere sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hohen Aufwand bedeutet. Für diese Form werden die Inhalte in ...
Das selbstständige Beweisverfahren (§ 485 Abs. 2 ZPO) und der nachfolgende Hauptsache-Prozess stellen getrennte Gerichtsverfahren nach § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Kommt es in den beiden Verfahren zu einer ...
Die europäische Verbraucherrechtrichtlinie zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Verbraucherrechts wurde am 22.11.11 verkündet. Die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen Vorschriften sind ab dem 13.6.14 anzuwenden.
Zu Recht hat die Strafkammer den Hinweis des Angeklagten, seine Mandantin behalte sich im Falle der Nichtzahlung die Erstattung einer Strafanzeige vor, als (versuchte) Nötigung im Sinne von § 240 StGB gewertet (BGH ...
Eine sogenannte mietvertragliche Schriftformheilungsklausel hindert den Grundstückserwerber für sich genommen nicht, einen Mietvertrag, in den er nach § 566 Abs. 1 BGB eingetreten ist, unter Berufung auf einen ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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So setzen Sie die Vorgaben der KI-VO im Kanzleialltag sicher um
Der Einsatz von KI-Tools in der Anwaltskanzlei wirft viele praktische Fragen auf: Wann besteht Handlungsbedarf nach Art. 4 KI-VO? Welcher Schulungsumfang ist nötig? Wie wird das Berufsgeheimnis gewahrt? Der IWW-Online-Workshop am 13.10.2026 liefert Ihnen konkrete Antworten.
Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen (BGH 15.1.14, XII ZB 431/13, Abruf-Nr. 140535 ).