In der Rechtsprechung des BGH gilt bislang, dass der „OK-Vermerk“ auf dem Sendebericht einer Telefaxübertragung dem Absender keine letzte Gewissheit über den Zugang gibt, da er nur das Zustandekommen der Verbindung, aber nicht die erfolgreiche Übermittlung belegt (BGH IBR 11, 733). Mit Urteil vom 19.2.14, IV ZR 163/13 hat der BGH aber angedeutet, dass im Zuge des technischen Fortschritts über diese Ansicht nachgedacht werden muss.
In geeigneten Ausnahmefällen (hier: Beratung über einen nachträglich eingegangenen Schriftsatz) kommt die Telefonkonferenz unter gleichzeitiger Teilnahme sämtlicher beteiligten Richter in der technischen Form einer ...
Die Eintragung als „IP Attorney“ beim Nationalen Amt für Geistiges Eigentum der Republik Malta berechtigt nicht dazu, Parteien vor dem BGH als Patentanwalt zu vertreten (BGH 12.2.14, X ZR 42/13, Abruf-Nr. 140843 ).
Einer besonderen Form bedarf die Erteilung einer umfassenden Vertretungsvollmacht nicht. Sie kann insbesondere auch mündlich erteilt werden. In der Erteilung kann die Ermächtigung enthalten sein, eine gegebenenfalls erforderliche Vollmachtsurkunde im Namen des Auftraggebers zu unterzeichnen (OLG Celle 20.1.14, 322 SsRs 24/13).
Ein Rechtsanwalt wird von der Verpflichtung, die Berufungsbegründungsfrist bei Vorlage der Akten zwecks Erstellung der Berufungsbegründungsschrift zu prüfen, nicht dadurch befreit, dass er zuvor die von seiner ...
In diesem Beitrag geht es im Anschluss an AK 13, 113 und AK 14, 4 und 30 darum, wann §§ 305 ff. BGB in welchem Umfang Schutz bieten. Zudem führt der Autor Einzelheiten zur Schriftform aus: Ist die Missachtung der ...
So setzen Sie die Vorgaben der KI-VO im Kanzleialltag sicher um
Der Einsatz von KI-Tools in der Anwaltskanzlei wirft viele praktische Fragen auf: Wann besteht Handlungsbedarf nach Art. 4 KI-VO? Welcher Schulungsumfang ist nötig? Wie wird das Berufsgeheimnis gewahrt? Der IWW-Online-Workshop am 13.10.2026 liefert Ihnen konkrete Antworten.
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Zum 1.1.14 sind durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31.8.13 (BGBl. I 13, 3533) Neuregelungen im Prozesskostenhilfe (PKH)- und Verfahrenskostenhilfe (VKH)-Recht in Kraft getreten. Sie haben Auswirkungen auf die Anwaltspraxis. Der Beitrag zeigt mit Praxishinweisen, was im Bewilligungsverfahren zu beachten ist.