23.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2026
Der Orientierungspunktwert für die Bewertung der EBM-Positionen in Euro steigt zum 01.01.2026 von aktuell 12,3934 Cent um 2,8 Prozent auf 12,7404 Cent. In den beiden Jahren zuvor war der Orientierungspunktwert jeweils um 3,85 Prozent angehoben worden. Die Anpassung zum 01.01.2026 bedeutet ein Honorarplus in Höhe von insgesamt knapp 1,3 Mrd. Euro für die ambulante Versorgung.
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19.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ-Positionen im Fokus
Neben den Unzeitzuschlägen A bis D (Kapitel B II der GOÄ) sowie E bis H (Kapitel B V der GOÄ) sind als jeweils letzte Zuschläge die Kinderzuschläge K1 bzw. K2 aufgeführt. Diese Zuschläge werden in manchen Hausarztpraxen, vor allem in solchen, in denen Kinder eher seltener behandelt werden, schnell auch mal vergessen. In dieser Zusammenstellung sollen noch einmal die grundsätzlichen Abrechnungsbedingungen für diese Zuschläge dargestellt werden.
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10.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die KVen sind durch § 106 a SGB V zur Durchführung von Plausibilitätsprüfung der Abrechnungen von Vertragsärzten berechtigt und auch verpflichtet. In der Regel nehmen diese Prüfungen ihren Anfang mit einer statistischen Prüfung von Zeitprofilen oder auf Überschneidungen von Patientenklientel verschiedener Praxen. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob eine durch die Überschreitung von Tageszeitprofilen eingeleitete ...
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09.09.2025 · Nachricht aus PFB · Gewerblichkeit
Approbierte Ärzte haben aus dem Betrieb eines Corona-Testzentrums Einkünfte i. S. d. § 18 EStG erzielt. Die von ihnen erbrachten Leistungen gelten als originäre ärztliche Betätigung im Bereich der Diagnostik (FG Köln 24.4.24, 3 K 910/23 rkr.; vgl. Herold, PFB 24, 297). Hat der Betreiber eines Testzentrums aber keine der Ausbildung eines Arztes vergleichbare wissenschaftliche Ausbildung absolviert, führt der Betrieb des Testzentrums zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (FG Düsseldorf ...
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03.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2026
Mit deutlicher Verzögerung hat der Bewertungsausschuss am 19.08.2025 die im Zusammenhang mit der Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen gesetzlich vorgegebenen Änderungen bei der hausärztlichen Vorhaltepauschale beschlossen. Eigentlich sollte die Beschlussfassung bereits bis zum 31.05.2025 erfolgen. Um den KVen wegen der Verzögerung mehr Zeit für die Umsetzung zu geben, treten die Änderungen nun erst zum 01.01.2026 in Kraft. Für das erste „Entbudgetierungsquartal“ der Hausärzte, ...
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02.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2025
Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen startet zum 01.10.2025. Die in diesem Zusammenhang mitbeschlossenen Änderungen bei der Vorhaltepauschale gemäß EBM-Nr. 03040 (siehe Beitrag ab Seite 2) gelten jedoch erst ab dem 01.01.2026. Auch die neue Versorgungspauschale , die voraussichtlich vom Bewertungsausschuss Mitte September 2025 beschlossen wird, dürfte wegen der Auswirkungen auf die neue Vorhaltepauschale und die Chronikerpauschalen erst ab dem 01.01.2026 in Kraft treten. Für ...
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02.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2026
Seit 2018 enthält der EBM drei Abrechnungspositionen im Zusammenhang mit dem sogenannten Notfalldatenmanagement (NFDM). Die Nr. 01640 für die Anlage eines Notfalldatensatzes, die Nr. 01641 für die Überprüfung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes sowie die Nr. 01642 für das Löschen des Notfalldatensatzes. Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.01.2026 die Nr. 01641 aus dem EBM gestrichen und durch die neue Nr. 01643 ersetzt – mit einigen Änderungen für das Arzthonorar.
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01.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2025
Mit Wirkung zum 01.10.2025 wird die Fraktursonografie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten neu in den EBM aufgenommen. Die Abrechnung ist auch für Hausärzte möglich und erfolgt mit der Nr. 33053.
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01.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2026
KBV und Krankenkassen haben sich in den bisherigen Verhandlungen noch nicht über eine Anpassung des Orientierungspunktwerts für 2026 verständigt. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist bisher weder die Forderung der KBV noch das Angebot der Krankenkassen bekannt geworden. Die Verhandlungen sollen Mitte September fortgesetzt werden. Aktuell beträgt der Orientierungspunktwert 12,3934 Cent. Bereits beschlossen wurden hingegen die Veränderungsraten der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) ...
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27.08.2025 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ-Positionen im Fokus
Die Abrechnungsbestimmungen zur Nr. 56 GOÄ sind für viele Arztpraxen eine Herausforderung. Häufig kommt es zu Fehlern, die zulasten des Honorars gehen. Die gute Nachricht: Wenn Sie ein paar Dinge beachten, können Sie diese Honorarminderungen leicht vermeiden. Das wird anhand des folgenden Praxisbeispiels und den daran anschließenden Tipps deutlich.
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