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  • · Fachbeitrag · Prävention

    Welche Vorsorge in welchem Alter?

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Inzwischen gibt es in der GKV etliche Vorsorge- und Früherkennungsprogramme für verschiedene Lebensalter. Bei der Abrechnung dieser Präventionsleistungen kommt es immer wieder vor, dass geforderte Zeitabstände und auch Einstiegsalter nicht berücksichtigt werden, da die Angaben in den entsprechenden Abrechnungsregelungen in der Praxis nicht immer korrekt interpretiert werden. |

    Mindestalter-Angaben

    Nicht nur bei den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, auch für Erwachsene sind die von der GKV finanzierten Vorsorgeuntersuchungen nur ab einem bestimmten Alter berechnungsfähig. Der Praxisalltag zeigt, dass diese Altersgrenzen manchmal nur ungenau wahrgenommen werden und in einigen Praxen zu Unklarheiten führen.

     

    In den EBM-Legenden (z. B. Nr. 01732) bzw. in den diesen zugrunde liegenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Formulierungen zur Festlegung der Altersgrenze: