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  • · Fachbeitrag · EBM 2026

    Neue Versorgungspauschale lässt weiter auf sich warten

    | Während die neuen Regelungen zur hausärztlichen Vorhaltepauschale bereits ab dem Quartal I/2026 gelten, lässt die gesetzlich ebenfalls vorgegebene Einführung einer Versorgungspauschale weiter auf sich warten. Ursprünglich sollten die Regelungen zur Versorgungspauschale bis zum 31.08.2025 beschlossen werden. Da bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe eine Beschlussfassung nicht erfolgt ist, gehen wir von einem Inkrafttreten frühestens zum 01.04.2026, also zum Quartal II/2026 aus. |

     

    Hintergrund für die Verzögerungen ist offenbar die Komplexität der gesetzlichen Regelungen: Die Versorgungspauschale soll abgerechnet werden „bei der Behandlung eines Versicherten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, wegen einer chronischen Erkrankung, die einer kontinuierlichen Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel bedarf und keinen intensiven Betreuungsbedarf begründet“. Diese Vorgaben erfordern eine detaillierte Beschreibung des Patientenklientels und der Abrechnungsbedingungen (u. a. zum Inhalt, zur Bewertung und zur Frage, ob Jahres- oder Halbjahrespauschale).

    Quelle: Ausgabe 12 / 2025 | Seite 1 | ID 50646796