Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · EBM 2026

    Neue Vorhaltepauschale ab dem Quartal I/2026 ‒ Fragen und Antworten rund um Nr. 03040

    | Zahlreiche Fragen sind in Zusammenhang mit der neuen Vorhaltepauschale nach EBM-Nr. 03040, so wie sie ab dem 01.01.2026 umgesetzt wird, aus der Praxis gestellt worden. Die Fragen betreffen einerseits die Fallzählung für die Ermittlung der Praxisgröße („große“ oder „kleine“ Praxis) sowie die zehn neuen und vergütungsrelevanten Kriterien. Antworten auf insgesamt neun dieser Fragen geben wir in diesem Beitrag (lesen Sie insbesondere zu Kriterien der „neuen Vorhaltepauschale“ auch den AAA-Beitrag „EBM-Nr. 03040: So sichern sich Hausarztpraxen die neue Vorhaltepauschale ab Quartal I/2026 offen“, AAA 09/2025, Seite 2 ff.). |

    1. Wie werden die Fälle für den Aufschlag für große Praxen und der Abschlag für kleine Praxen berechnet?

    Praxen mit mehr als mehr als 1.200 Behandlungsfällen je Arzt erhalten einen Aufschlag von 9 Punkten, bei Praxen mit weniger als 400 Behandlungsfällen je Arzt wird Abschlag von 13 Punkten auf die Vorhaltepauschale nach Nr. 03040 vorgenommen (ab dem 01.01.2026 mit 128 Punkten bewertet). Relevant für die Berechnung ist nicht die Zahl der Ärzte, sondern der Umfang der Tätigkeit des Hausarztes bzw. der Hausärzte laut Zulassungs- bzw. Genehmigungsbescheid.

     

    Kalkulationsbeispiele für eine Praxis mit zwei Hausärzten und insgesamt 2.100 Behandlungsfällen: