Die Bundesregierung will die gesetzliche Unfallversicherung weiterentwickeln. Sie hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/13639) vorgelegt, in dem sie als Begründung ausführt, dass sich in Zeiten multipler Krisen und einer veränderten Lebens- und Arbeitswelt in der gesetzlichen Unfallversicherung veränderte Schutzbedarfe ergeben hätten. Auch ermögliche die fortschreitende Digitalisierung einen Bürokratieabbau.
Grobe Nachlässigkeit im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist nicht immer schon dann anzunehmen, wenn eine PKH-Partei die Mitteilung einer wesentlichen Einkommensverbesserung im Sinne des § 120a Abs. 2 S.
Überlässt ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die ...
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch drei Anträge der Gruppe Die Linke für eine stärkere Mitbestimmung in den Betrieben und eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes abgelehnt. Gegen die Anträge stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP, sowie die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Gruppe BSW hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Einem Entschädigungsverlangen nach dem AGG kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs u. a. auch dann entgegenstehen, wenn ein Kläger sich systematisch auf eine Vielzahl von AGG-widrig ausgeschriebene Stellen als ...
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Immer wieder wird in Verfahren vor den Arbeits- und sonstigen Zivilgerichten der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, oft schon im außergerichtlichen Vorfeld der Auseinandersetzung, neben völlig anders gelagerten Ansprüchen geltend gemacht. Dies stellt gerade ArbG als Verantwortliche vor neue Herausforderungen. Wann ist ein Auskunftsbegehren exzessiv nach Art. 12 Abs. 5 S. 2 DSGVO und kann ignoriert werden? Und wie muss in den anderen Fällen die ordnungsgemäße Auskunft erteilt werden?