· Fachbeitrag · Rechtsprechung
Arbeitsrechtsjahr 2025: Die Top-Entscheidungen
Compliance, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, Kündigungen: Auch im Arbeitsrechtsjahr 2025 war vor den Gerichten viel los. AA Arbeitsrecht aktiv zeigt die wichtigsten Entscheidungen aus dem Arbeitsrechtsjahr ab der zweiten Hälfte 2024 und im Jahr 2025 im gewohnten Kurzüberblick auf.
Annahmeverzug: Der ArbN und die Vermittlungsangebote
Meldet sich der ArbN nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und geht er deren Vermittlungsangeboten nach, wird ihm regelmäßig keine vorsätzliche Untätigkeit vorzuwerfen sein (BAG 15.1.25, 5 AZR 135/24, Abruf-Nr. 247410 in AA 25, 101).
Auflösung: Arbeitsverhältnis kann nicht mehr fortgesetzt werden
Missbraucht ein Geschäftsführer seine Machtstellung, um private Belange durchzusetzen, begründet dies die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (LAG Köln 9.7.25, 4 SLa 97/25, Abruf-Nr. 249806 in AA 25, 167).
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