Das LAG Düsseldorf hat es dem Schuldner eines arbeitsgerichtlichen Urteils leichter gemacht, wenn er sich mit der Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher Einwendungen gemäß § 767 Abs. 2 ZPO, § 769 ZPO gegen die Vollstreckung wehren will.
Nach dem Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“ hat der eine Vergütung verlangende Arbeitnehmer darzulegen und – im Bestreitensfall – zu beweisen, dass er vertragsgemäße Arbeit verrichtet oder einer der ...
Noch stärker als im Vorjahr stand das Arbeitsrechtsjahr 2021 unter dem Zeichen der COVID-Pandemie. Über dieses Thema hinaus zeigt Ihnen AA
Arbeitsrecht aktiv die wichtigsten Entscheidungen ab Ende des Jahres 2020 und ...
Eine vor dem Arbeitsgericht erhobene (Dritt-)Widerklage fällt gemäß § 104 S. 1 UrhG in die ausschließliche Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wenn sich die Widerklageforderung auf urheberrechtliche Anspruchsgrundlagen stützen lässt und zunächst ausdrücklich darauf gestützt wurde. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Klage besteht.
Der Antrag auf Entfernung einer Abmahnung und der Antrag auf Feststellung, dass der ArbN unbefristet im Homeoffice arbeiten darf, sind jeweils mit einem Bruttomonatsgehalt angemessen bewertet (LAG Köln 28.6.
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Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat auf den Grundsatz verwiesen, dass im Kostenfestsetzungsverfahren lediglich geprüft wird, ob die geltendgemachten Kosten das zugrundeliegende Verfahren betreffen, entstanden sind und notwendig waren.