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  • 25.11.2021 · Nachricht · Streitwert

    Streit um Abmahnung wegen des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung ist ein Bruttomonatsgehalt „wert“

    Der Antrag auf Entfernung einer Abmahnung und der Antrag auf Feststellung, dass der ArbN unbefristet im Homeoffice arbeiten darf, sind jeweils mit einem Bruttomonatsgehalt angemessen bewertet (LAG Köln 28.6.21, 2 Ta 89/21, Abruf-Nr. 223738 ).