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  • · Nachricht · Prozessrecht

    LAG Mecklenburg-Vorpommern zu den Grundsätzen der Kostenfestsetzung

    | Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat auf den Grundsatz verwiesen, dass im Kostenfestsetzungsverfahren lediglich geprüft wird, ob die geltendgemachten Kosten das zugrundeliegende Verfahren betreffen, entstanden sind und notwendig waren. |

     

    Daher können materiell-rechtliche Einwendungen lediglich außerhalb des Kostenfestsetzungsverfahrens geltend gemacht werden. Das LAG macht zudem deutlich, dass eine Kostenfestsetzung grundsätzlich auch ergehen kann, wenn die Kostengrundentscheidung noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist (LAG Mecklenburg-Vorpommern 7.6.21, 2 Ta 14/21, Abruf-Nr. 225554).

     

    Quelle: ID 47773680