Art. 18 Abs. 1 lit. d, Art. 21 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 lit. e und f DSGVO begründen kein Widerspruchsrecht des ArbN gegen die mit der Einsichtnahme des Betriebsrats in Listen über die Bruttolöhne und -gehälter verbundene Datenverarbeitung.
Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat in einem nunmehr veröffentlichten Urteil vom 10.7.25 entschieden, dass ein Unterstützungsstreik in einem konzernangehörigen Unternehmen zulässig sein kann, wenn der ...
Ein BR-Vorsitzender, der eine Personalliste sämtlicher ArbN an seine private E-Mail-Adresse schickt, handelt „grob“ pflichtwidrig im Sinne von § 23 Abs. 1 BetrVG und verstößt gegen die ihm aus § 79a S.
Bei der Nutzung der internen Meldestelle nach dem HinSchG, zum Beispiel bei Meldepflichten, Verfahrensanweisungen ist der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG erfüllt. Das gilt aber nicht bei der Organisationsentscheidung, z. B. dem Outsourcing der Meldestelle.
Wird die Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 4 oder § 78 S. 2 BetrVG angepasst, hat der Betriebsrat (BR) kein Mitbeurteilungsrecht nach § 99 BetrVG.
Die Beschwerde einer Arbeitnehmerin über eine Abmahnung rechtfertigt es nicht, eine Einigungsstelle einzusetzen. So entschied es das LAG Berlin-Brandenburg.
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Der Gesamtbetriebsrat kann wegen offenkundiger Unzuständigkeit nicht gemäß § 100 ArbGG die Einsetzung einer Einigungsstelle hinsichtlich des
Inhalts und der Nutzung eines Personalfragebogens durchsetzen, wenn der Fragebogen nach Konzernvorgaben unternehmensübergreifend eingeführt wird. In diesem Fall ist dem ArbG eine Regelung auf der Unternehmensebene subjektiv unmöglich.