Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass eine ausreichende Belehrung gem. § 186 S. 1 VVG über die einzuhaltenden Fristen keinen zusätzlichen Hinweis darauf enthalten muss, dass der Versicherte seinen Anspruch bei Fristversäumung verliert.
Bei einem Schwinden des Bodens durch Austrocknen (sog. „Sommerfrost“) handelt es sich nicht um eine Erdsenkung. Eine Kündigung des Versicherungsvertrags durch den VR mit Rücksicht auf das Schadensereignis bedeutet ...
Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer D&O-Versicherung, die ohne Berücksichtigung der sich aus § 11 Abs. 1 und 3 VVG ergebenden Mindestkündigungsfrist das automatische Ende des ...
Schäden beim Betankungsvorgang sind nur dann beim Betrieb eines Fahrzeugs eingetreten, wenn sich bei der Schadensentstehung die von dem Kraftfahrzeug ausgehende Betriebsgefahr realisiert hat. Das ist die Kernaussage ...
Wünscht ein VN in einem Deckungsprozess bei einer Schadensversicherung bereits die endgültige Klärung, ob der VR Deckung gewähren muss, kann – anders als sonst in einem vorweggenommenen Deckungsprozess – dafür ...
Das Herabstürzen einzelner Teile eines Baums nach einem Sturmereignis stellt kein Umstürzen dar. Rettungskostenersatz kann nur verlangt
werden, wenn der Versicherungsfall unmittelbar bevorsteht, also ohne ...
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